AGB für Coaching und Seminare Art.Nr. 02173
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Coaching und Seminare sowie Kursangebote
Coaching-Freital / Julia Klamke, Döhlener Hang 15 , 01705 Freital, 0351/65858899,
, Steuernummer 20623905811
- Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,
nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der
Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der
Änderungen an den Veranstalter absenden.
- Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 12
Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des
Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen,
seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
Kurse, Seminare & Workshops
- Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der
ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per
elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen
einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder
Ablehnungsschreiben.
3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen
Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der
Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten
Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
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3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der
Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn
diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering
ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung
der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt
führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot
unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern
dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
- Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der
aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
Kreditkarte
Überweisung
Rechnung
Einzug vom Konto
Sonstiges
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen: –
4.3 Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, oder nach
der ausgewiesenen Zahlungsziel auf der Rechnung. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 0 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen
Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des
Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 16 %. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19
UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
- Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und
dem Teilnehmer.
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5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich
der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies
gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein
geringer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche gegen die Coaching- /
Seminarleitung sind ausgeschlossen Für Kursstunden, die von den Teilnehmern nicht
wahrgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die
vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
Im Falle eines Verbotes der Durchführung und / oder Weiterführung der gebuchten Leistung
durch deutsche Behörden, zum Beispiel aufgrund von Infektionsschutzgesetz (Im Falle einer
Pandemie), wird die Leistung lediglich pausiert, bis zu einem späteren Zeitpunkt die
Weiterführung möglich und durch die Behörden gestattet ist. Es besteht kein Anspruch auf
finanzielle Erstattung seitens der Teilnehmer.
Der Coaching- /Seminarleiter behält sich vor, alternative Wissensvermittlung in digitaler
Form anzubieten, um die Leistung zu erbringen.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die
Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten
Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet
werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der
Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in
Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer
unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der
Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer stimmt mit diesen AGB automatisch bei Buchung einer Leistung der
Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am
Seminar/Coaching/Training zu.
6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden
beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über
gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der
entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden
Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die
Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren
Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.9 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein
Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner
eigenen Unfallversicherung versichert.
- Verschwiegenheitspflicht Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren
Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers
Stillschweigen zu bewahren.
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- Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben
Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung
wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Sonstige Bestimmungen
keine
Freital, 28.12.2021 / Julia Klamke
Ort, Datum / Name
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